| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: 11. 07. 2008
AGB als PDF Dokument
- Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Inhalt eines jeden auch zukünftigen – mit der Firma öko-energy-eschberger abgeschlossenen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern der Firma öko-energy-eschberger gelten als nicht beigesetzt und werden nicht wirksam. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, gelten sie nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetzt nicht anders bestimmt.
- Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, andernfalls müssen sie ausdrücklich als „Fixtermin“ bezeichnet sein. Lieferverzüge führen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
- Die Lieferverpflichtung ruht solange der Besteller mit einer Zahlung- auch aus anderen Rechtsgeschäften in Verzug ist. Ausfolgung der Ware erfolgt in der handelsüblichen Verpackung ab Werk zw. Zweigstelle auf Rechung und Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an den Transportunternehmer oder mit Verladung auf das beigestellte Fahrzeug. Transportschäden gehen somit stetes zu Lasten des Übernehmers. Frei ab Lieferungsort vereinbarte Preise gelten ohne Abladen. Lieferungen sind sofort auf ihre ordnungsgemäße Ausführung und Übereinstimmung mit der Sortenbezeichnung zu überprüfen. Mängelrügen sind bei sonstigem Anspruchsverlust sofort und unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Übernahme auf der Baustelle oder der sonstigen Lieferadresse zu sorgen. Ist an dieser niemand anwesend, besteht die Berechtigung, die Ware dort auf dessen Kosten und Gefahr abzuladen und mit der Wirkung der Vertragserfüllung zurückzulassen.
- Sämtliche Preise sind freibleibend. Zahlungen haben grundsätzlich binnen 8 Tagen ab Rechungsdatum zu erfolgen. Die Fälligkeit ist unabhängig vom Rechungserhalt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zu Verzugszinsen in Höhe unbesicherter Gewerbekredite zumindest aber 12 %p.a. verpflichtet. Sämtliche auch außergerichtliche Kosten der Geltendmachung gehen einschließlich jenes eines Inkassodienstes, zu dem für diesen mit Verordnung festgelegten Tarifen zu Lasten des Kunden.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes Eigentum der Firma öko-energy-eschberger. Die Firma öko-energy-eschberger ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges auch ohne Vertragsrücktritt die Herausgabe zu begehren und die Rücknahme vorzunehmen. Für den Fall der Weiterveräußerung oder Verabredung des gelieferten Materials vor vollen Bezahlung aller Rechnungen- auch aus andern Geschäften – bietet der Kunde hiermit unwiderruflich die Abtretung der ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegenüber seinem eigenen Auftraggeber/Kunden umstehenden Forderungen bis ur Höhe seiner Verpflichtung der Firma öko-energy-eschberger gegenüber an. Die Abtretung wird durch die Annahme der Firma öko-energy-eschberger wirksam.
- Von der Firma öko-energy-eschberger erbrachten Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrages und daher ausnahmslos unverbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, eine Produktbeschreibung und Verarbeitungsrichtlinie anzufordern und nach diesen Unterlagen bei der Verarbeitung des gelieferten Materiales vorzugehen. Waren – und Anwendungsdisposition erfolgen in eigener Verantwortung.
- Die von der Fa. öko-energy-eschberger getätigten Verbrauchs oder Flächenangaben ect. sind immer unverbindlich und nicht als Vertragszusage zu bewerten. Die Werte können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Verarbeitungshinweise, der Verarbeitung ect. erheblich differieren.
- Für ordnungsgemäß gerügte Mängel leistet die Fa. öko-energy-eschberger nach deren Wahl Gewähr durch Verbesserung, Austausch gegen eine mängelfreie Ware, Preisminderung oder auch Vertragsaufhebung und Begutschriftung des Kaufpreises. Der Kunde kann Preisminderung oder Wandlung erst nach schriftlicher Nachfristsetzung begehren, wenn die Fa. öko-energy-eschberger nicht innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung oder einen Warentausch vornimmt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Fa. öko-energy-eschberger verjähren längstens nach sechs Monaten nach Ablieferung der Ware.
- Für Schäden ist die Haftung der Fa. öko-energy-eschberger für Schadensersatz welcher Art auch immer, auf besonders grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Begleitschäden wird gänzlich ausgeschlossen. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Fa. öko-energy-eschberger verjährt spätestens 3 Jahre nach Ablieferung der Ware, selbst dann, wenn der Mangel später erkennbar wird. Der Käufer bzw. der Kunde verzichtet der Fa. öko-energy-eschberger gegenüber ausdrücklich auf die Geltendmachung von Regressansprüchen für erbrachte Gewährleistung und für die Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Er verpflichtet sich, den vorstehen Verzicht jeden weiteren Unternehmer bei sonstiger Schade- und Klagloshaltung der Firma öko-energy-eschberger durch ihn zu überbinden.
- Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Aufrechung allfälliger Gegenforderungen mit der Fa. öko-energy-eschberger ihm gegenüber zustehenden Forderungen.
- Es wird ausdrücklich österreichisches materielles und formelles Recht vereinbart. Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, der Gerichtsstand ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Zistersdorf.
- Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform der Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
- Mit der schriftlichen Bestellung bestätigt der Kunde zudem den Erhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma öko-energy-eschberger.
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